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Vergabe-ID: B5WEUOYRUAJZ
PPK-Abfälle Wismar 2023
Status
Zuschlag erteilt
öffentlich-rechtliche Vergabe
EU-weites offenes Verfahren mit anschließender elektronischer Auktion
Entsorgungsleistung
Hansestadt Wismar
Werftstraße 1
23966 Wismar
Langer, Stefan (slanger@evb-hwi.de)
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
28.07.2022
12.09.2022 15:00 Uhr
30.09.2022 08:00 Uhr - 07.10.2022 13:00 Uhr
15.12.2022 08:00 Uhr
Mit Lubey Connect

Anfrage vom 08.09.2022 16:25 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Umstellung der Abrechnung auf Abrechnung mit Vormonats-Euwid, wie es sonst üblich ist. Eine verzögerte Abrechnung ist gerade in diesen Zeiten bei der Industrie nicht gerne gesehen.

z.B. Aktuelle Regelung: Abrechnung Januar 2023 erst nach dem 18.02.2023 möglich;
-> Besser: Abrechnung Januar 2023 mit Dezember-Euwid bereits ab dem 01.02.2022 möglich

Über eine positive Rückmeldung freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 09.09.2022 12:12 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in den letzten Bieterinformationen dargestellt, halten wir es für wirtschaftlich nicht vertretbar mit dem Vormonats-Index abzurechnen, da so Marktschwankungen nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.
Da wir trotz der aktuellen Situation auch langfristig von einem Vergütungspreis ausgehen, sind Sie nicht in der Situation der Vorfinanzierung und können gegenüber der Industrie wie gewohnt abrechnen.

Dementsprechend sehen wir für Sie eine Umstellung der Abrechnung eher nachteilig und werden an dem von uns dargestellten Abrechnungssystem festhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 05.09.2022 12:31 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwertungsanlage wurde unsererseits unter: Entsorgungs-/ Vertwertungsanlage angegen, da wir nicht Betreiber der Anlage sind. Muss diese dann zusätzlich noch als Nachunternehmer eingetragen werden?

Freundliche Grüße

Antwort des Anbieters vom 05.09.2022 15:07 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten Sie nicht Betreiber der Anlage sein, so muss der Betreiber als Nachunternehmer eingetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 31.08.2022 12:02 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann der Abrechnungspreis unter 120 € fallen oder gelten die 120 € als Mindestpreis?

Wenn dies nicht sein kann, bitten wir um Anpassung des Mindestpreises, da dieser bei der aktuellen Marktlage für alle Bieter unzumutbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 31.08.2022 15:39 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann der Abrechnungspreis unter 120 € fallen oder gelten die 120 € als Mindestpreis?

Antwort:

Der Index-Preis von 120€/t wurde als Ausgangspreis zur Index-Fortschreibung definiert und stellt keinen Mindestpreis dar.
Sollten Unklarheiten zu den Begriffen Index-Kopplung, Index-Preis und Preis-Grenze bestehen, werden diese über die Infofelder (i) näher erklärt.

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 26.08.2022 09:40 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten nochmals um Konkretisierung, welcher Anteil an Systembetreibermenge aktuell schon herausgegeben wird.

Die Gasproblematik kann durch den Euwid nicht ausreichend reflektiert werden, da der Euwid immer erst nachträglich Änderungen berücksichtigt. Wir bitten nochmals um Anpassung des Vertrags für den Fall, dass durch gasbedingte Produktionsstörungen keine Papierabnahme durch die Industrie erfolgt. Der Auftragnehmer darf in dem Fall nicht alleine das Risiko tragen, den Mengenabfluss zu gewährleisten.

Wir bitten zudem um Bestätigung, ob das Preismodell so richtig verstanden wurde:

Bsp.: Angebotspreis:
120,00 €/t + 21 €/t = 141,00 €/t

Fortschreibung August:
141,00 €/t - 1,50 €/t (Euwidveränderung Juli) = 139,50 €/t

Fortschreibung September:
139,50 €/t + 10,00 €/t (imaginäre Euwidveränderung August) = 149,50 €/t

Fortschreibung Oktober:
149,50 €/t - 30 €/t (imaginäre Euwidveränderung September) = 119,50 €/t

Über eine kurzfristige Rückmeldung freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 31.08.2022 11:29 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anteil Systembetreibermenge in der körperlichen Herausgabe momentan: ca. 90%

Gasproblematik:
Die Abrechnung der monatlichen Mengen erfolgt über das Entsorgungsmanagement-System Lubey Connect. Dadurch ist die Abrechnung erst nach der Veröffentlichung des für den Liefermonat relevanten EUWID-Indexes möglich. Somit wird z.B. der Liefermonat Januar erst am 18. Februar abgerechnet, dafür aber mit dem für Januar relevanten Index, der dann auch die im Januar auftretenden Produktionsstörungen berücksichtigt.
Aus diesem Grund sehen wir für den Auftragnehmer kein erhöhtes Risiko und sehen keinen Bedarf für eine Anpassung der Vertragsbedingungen.

Preismodell:
Basispreis bei der Veröffentlichung der Vergabe: 120€/t
Ihr Angebotspreis: 20€/t

Abrechnungspreis für Januar 2023: 120€/ + 20€/t -1,5€/t(Änderung für Jul.) + [Änderungen für Aug., Sep., Okt., Nov., Dez] + [Änderung für Januar 23, veröffentlicht am 18. Feb. 2023]

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 26.08.2022 09:40 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten nochmals um Konkretisierung, welcher Anteil an Systembetreibermenge aktuell schon herausgegeben wird.

Die Gasproblematik kann durch den Euwid nicht ausreichend reflektiert werden, da der Euwid immer erst nachträglich Änderungen berücksichtigt. Wir bitten nochmals um Anpassung des Vertrags für den Fall, dass durch gasbedingte Produktionsstörungen keine Papierabnahme durch die Industrie erfolgt. Der Auftragnehmer darf in dem Fall nicht alleine das Risiko tragen, den Mengenabfluss zu gewährleisten.

Wir bitten zudem um Bestätigung, ob das Preismodell so richtig verstanden wurde:

Bsp.: Angebotspreis:
120,00 €/t + 21 €/t = 141,00 €/t

Fortschreibung August:
141,00 €/t - 1,50 €/t (Euwidveränderung Juli) = 139,50 €/t

Fortschreibung September:
139,50 €/t + 10,00 €/t (imaginäre Euwidveränderung August) = 149,50 €/t

Fortschreibung Oktober:
149,50 €/t - 30 €/t (imaginäre Euwidveränderung September) = 119,50 €/t

Über eine kurzfristige Rückmeldung freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 31.08.2022 11:29 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anteil Systembetreibermenge in der körperlichen Herausgabe momentan: ca. 90%

Gasproblematik:
Die Abrechnung der monatlichen Mengen erfolgt über das Entsorgungsmanagement-System Lubey Connect. Dadurch ist die Abrechnung erst nach der Veröffentlichung des für den Liefermonat relevanten EUWID-Indexes möglich. Somit wird z.B. der Liefermonat Januar erst am 18. Februar abgerechnet, dafür aber mit dem für Januar relevanten Index, der dann auch die im Januar auftretenden Produktionsstörungen berücksichtigt.
Aus diesem Grund sehen wir für den Auftragnehmer kein erhöhtes Risiko und sehen keinen Bedarf für eine Anpassung der Vertragsbedingungen.

Preismodell:
Basispreis bei der Veröffentlichung der Vergabe: 120€/t
Ihr Angebotspreis: 20€/t

Abrechnungspreis für Januar 2023: 120€/ + 20€/t -1,5€/t(Änderung für Jul.) + [Änderungen für Aug., Sep., Okt., Nov., Dez] + [Änderung für Januar 23, veröffentlicht am 18. Feb. 2023]

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 03.08.2022 09:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Langer,

können Sie uns bitte nochmal eine Beispielrechnung für das Preismodell zusenden?

Danke im Voraus.

Antwort des Anbieters vom 23.08.2022 11:41 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserer Antwort vom 09.08.2022 sollte die Anfrage beantwortet worden sein.
Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 12.08.2022 14:14 Uhr

Guten Tag,

wir bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Bitte definieren Sie den Begriff "Auskunft des Systembetreibers".

Sie schreiben, dass den Systembetreibern 100 % der Sammelmenge nachzuweisen ist. Den Systembetreibern ist allerdings nur der PPK-Anteil nachzuweisen, der den jeweiligen Systembetreibern zugeordnet ist sowie vom Auftragnehmer mitverwertet wird und nicht 100 % der Sammelmenge. Sie teilen die Höhe des für die Vertragslaufzeit wesentlichen Systemanteils nicht mit. Wir bitten daher um die Angabe des mit der Abstimmungsvereinbarung festgelegten Anteils der Verpackungsverpackungen im Sammelgemisch. Über diesen Anteil hat sodann der Auftragnehmer den Nachweis über die Menge des durch ihn verwerteten Verpackungsanteils gegenüber den Systembetreibern zu erbringen.

Aufgrund der aktuell bestehenden Gefahr eines zukünftigen Gaslieferstopps bzw. dem Risiko eines Gasmangels, verbunden mit hoheitlichen Maßnahmen zur Verbrauchsregulierung, bitten wir Sie, eine entsprechende vertragliche Regelung hierzu in den Entsorgungsvertrag aufzunehmen.
Aus der Presse ist zu entnehmen, dass derzeit nicht absehbar ist, ob in Zukunft ausreichend Erdgas zur Versorgung sämtlicher Industriezweige und privater Haushalte zur Verfügung steht. Zudem ist der Tagespresse zu entnehmen, dass die Europäische Union die Mitgliedstaaten zu lenkenden Regulierungsmaßnahmen des Verbrauchs von Gas anhält. Ein damit möglicher Stopp oder eine mögliche Einschränkung der Belieferung der Wirtschaft mit Erdgas führt in dem für die Vermarktung des Altpapiers maßgeblichen Wirtschaftszweig der Papierindustrie zu erheblichen Problemen. Nach Angaben des Branchenverbands „Die Papierindustrie“ würde ein Ausfall der Erdgasversorgung für die Papierindustrie praktisch zu einem flächendeckenden Produktionsstopp führen, da Erdgas mit einem Anteil von 55 Prozent der wichtigste Brennstoff der Branche ist. Branchenverbände in anderen EU-Mitgliedstaaten haben sich bisher ähnlich geäußert. Ein vollständiger Produktionsstopp oder eine erhebliche Einschränkung der Papierproduktion führen unweigerlich dazu, dass die von dem abzuschließenden Entsorgungsvertrag stillschweigend vorausgesetzte Verwertung des Altpapiers als Rohstoff in der Papierindustrie nicht oder nicht in dem bisherigen Umfang erfolgen kann.
Unabsehbar ist, welchen Einfluss die Entwicklungen auf den Preis aber auch andere Rahmenbedingungen des Marktes haben werden. Zu erwarten steht, dass der Absatz von Altpapier kurzfristig vollständig einbrechen wird, unmittelbar die Lagerkapazitäten ausgeschöpft sein werden und über einen längeren Zeitraum ein erheblicher Rückgang der Preise für Altpapier eintreten wird. Damit besteht aus unserer Sicht ein im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Kalkulation nicht zu kalkulierendes Wagnis, das von keiner Vertragspartei zu vertreten ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, in dem Entsorgungsvertrag eine Klausel vorzusehen, nach der für den Fall, dass aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Beschränkungen eine Einschränkung der Verfügbarkeit von Energieträgern/ Energie und dadurch bedingt es im Bereich der Papierindustrie zu Produktionseinschränkungen kommt, dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Anpassung des Vertrages für die Dauer der Störung und dem Anhalten der Auswirkungen der Störung auf den Markt zusteht.

Freundliche Grüße

Antwort des Anbieters vom 23.08.2022 11:39 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Anteil der Verpackungsverpackungen an der Sammelmenge beträgt 33,5%. Wir gehen momentan von einem gleichbleibenden Anteil aus.
Das Wagnis bedingt durch Gaslieferengpässe o.Ä. im Bereich der Papierindustrie berücksichtigen wir durch die Kopplung an den EUWID. Dieser Index wird dann die ggf. auftretenden Marktstörungen reflektieren.
Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 09.08.2022 08:54 Uhr

Sehr geehrter Herr Langer,

wir warten hier noch auf Ihre Rückmeldung. Können Sie uns dazu bitte mehr Infos bereitstellen?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 09.08.2022 13:43 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem von Ihnen abzugebenden Gebote handelt es sich ausschließlich um den Aufschlag bzw. Abschlag auf den EUWID-Index 1.02.

Als Basis werden hierbei 120€/Tonne ab dem Veröffentlichungszeitpunkt(28.07.2022) der Vergabe festgesetzt.
In den 120€/Tonne ist die letzte Änderung des Indexes um +12€ bereits enthalten, da diese am 14.07.2022 veröffentlich wurde.
Die Änderung für Juli, die erst am 12.08.2022 veröffentlicht wird, ist in den 120€/Tonne nicht enthalten.
Diese und alle folgenden Veränderungen müssen dann bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

Beim Gebot handelt es sich um einen Effektivpreis. In diesem sind alle Vergütungen und Kosten (Logistik, Handling, etc.) enthalten.
Die darin enthalten Kosten für Logistik- & Sortierleistungen sind separat bei der Gebotsabgabe anzugeben.


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